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Neue AG: Schulsanitätsdienst

Im Schulsanitätsdienst lassen sich Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 in Erster Hilfe ausbilden und organisieren einen Schulsanitätsdienst.

Regelmäßige Treffen:                                                    Mittwoch 13.45 bis 14.30                                                                                                                     

Aktiv beteiligte Personen

Koordinator Kreisverband Böblingen:                         Matthias Nix

Betreuungslehrkraft:                                                     Jacqueline Krauß (Lehramtsanwärterin)

Teilnehmer der AG „Schulsanitätsdienst“:                 Interessierte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5

Ziele des Schulsanitätsdienstes

Der Schulsanitätsdienst soll einen Beitrag zu einer sicheren Schulumgebung zu leisten, indem Kranken und Verletzten unmittelbar und sinnvoll geholfen werden kann. Hierzu werden fachliche Grundlagen gelegt, Berührungsängste abgebaut und Empathiefähigkeit aufgebaut. Der Schulsanitätsdienst sorgt dafür, dass die Schulsanitäter auch außerhalb des schulischen Kontextes einen sensibleren Umgang mit Gefahrensituationen und einer höheren Bereitschaft zur Zivilcourage in Notsituationen zeigen. Der Eigenschutz der Schulsanitäter steht bei Gefahrensituationen stets an erster Stelle. Die Schülerinnen und Schüler stärken aktiv die Schulgemeinschaft durch Hilfsbereitschaft und klassenübergreifende Einsätze.

Der Schulsanitätsdienst kann darüber hinaus einen Beitrag zur Berufsorientierung im medizinischen Bereich leisten.

Aufgaben des Schulsanitätsdienstes

  • Die AG-Teilnehmer werden in Erster Hilfe durch die Betreuungslehrkraft anhand der Materialien des JRK ausgebildet.
  • In regelmäßigen AG-Treffen finden Übungen zur Ersten Hilfe statt.
  • Nach erfolgreichem Erste-Hilfe-Lehrgang wird der Schulsanitätsdienst in Bedarfssituationen im schulischen Umfeld der Werkrealschule (nach Möglichkeit können auch die Pausen an der Grundschule abgedeckt werden) aktiv:
    • Schulsanitäter übernehmen die Erstversorgung bei Verletzungen oder Erkrankungen
    • Schulsanitäter übernehmen die Einweisung von Rettungsfahrzeugen und zeigen den Weg zum Patienten.
    • Bei Notfällen ersetzt die Alarmierung des SSD keinesfalls die Alarmierung des Rettungsdienstes. Schulsanitäter können bei Notfällen dennoch die Erstversorgung übernehmen.
    • Alle wesentlichen Entscheidungen (Entlassung eines Schülers zum Arzt, Transport ins Krankenhaus, Kontakt mit Eltern etc.) nicht durch die Schulsanitäter zu treffen.
  • Aktive Unterstützung bei Schulveranstaltungen, wie beispielsweise Sportfesten, Schulfesten, Turnieren etc.
  • Pflege und Verwaltung der Rettungsmittel und des Sanitätsraumes, sowie Dokumentation im „Einsatzprotokoll Schulsanitätsdienst“

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